Pauschbeträge 2021 und 2022 für verpflegungsmehraufwendungen und übernachtungskosten im ausland quelle November 2020, bstbl i s Übersicht über die ab 1
Januar 2021 geltenden pauschbeträge für verpflegungsmehraufwendungen und übernachtungskosten im ausland Die pauschbeträge für übernachtungskosten sind ausschließlich in den fällen der arbeitgebererstattung anwendbar (r 9.7 absatz 3 lstr und rz Das bmf hat die übersicht über die ab 1.1.2022 geltenden pauschbeträge für verpflegungsmehraufwendungen und übernachtungskosten im ausland bekannt gemacht.
Die nachstehend ausgewiesenen pauschbeträge für verpflegungsmehraufwendungen und übernachtungskosten entsprechen dem stand von 2022 Pandemiebedingt werden die pauschbeträge zum 1 Januar 2022 nicht neu festgesetzt. Seit 1.1.2020 können die aktuellen pauschalen nach § 9 abs
4a estg geltend gemacht werden Bei mindestens 24 stunden abwesenheit 28 eur (zuvor 24 eur) Bei einer abwesenheit von weniger als 8 stunden werden keine pauschalen angesetzt. Bitte beachten sie, dass für die richtigkeit und vollständigkeit der zur verfügung gestellten aufstellung keine haftung übernommen wird.
Die zuletzt erreichte gesondert in der auslandsreisekostentabelle aufgeführte stadt maßgebend. Die tabelle macht deutlich, dass auslandseinsätze nicht nur nach einzelnen ländern gegliedert sind, sondern für besonders teure städte gesonderte beträge festgelegt sind